Ihnen wurde gekuendigt
Ihnen wurde gekündigt oder Sie befürchten, demnächst entlassen zu werden? Dann ist wichtig zu wissen: Nicht jede Kündigung ist berechtigt lassen Sie sich beraten.
Wie Sie von einer solchen Beratung profitieren: Erstens prüfen wir, ob Ihre Kündigung überhaupt rechtens war oder wäre. Zweitens besprechen wir mit Ihnen, welche Erfolgsaussichten eine Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall hat. Drittens unterstützen wir Sie gegebenenfalls dabei, eine angemessene Abfindung herauszuhandeln. Auf diese Weise erhalten Sie in einer schwierigen Situation genau die Unterstützung, die Sie benötigen.
Am besten, Sie nehmen umgehend Kontakt mit uns auf. Denn eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
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